PPWR

Informationen zum Stand der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bei Peter Gelhard

Hiermit möchten wir Sie proaktiv informieren, dass wir über Richt­linien verfügen, um die neuen Anforderungen der EU-Verpackungs­verordnung (PPWR, EU-Verordnung 2025/40 mit Gültig­keit ab 12. August 2026) zu erfüllen, einschließlich der Anforderungen der Artikel 5 bis 12 und der Anforderung hinsichtlich der Konformitäts­erklärung:

  • Material­deklarationen und Angaben zur Zusammen­setzung für jeden Verpackungs­bestandteil
  • Prüfberichte und Zertifikate, die die Einhaltung der Stoff­beschränkungen gemäß Artikel 5 belegen, z. B. Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS in Verpackungen mit Lebensmittel­kontakt, sofern zutreffend
  • Internes Kontroll­system, das die Richtigkeit, Voll­ständigkeit und Rück­verfolgung aller Verpackungs­unterlagen gewähr­leistet und sicher­stellt, dass für Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, EU-Konformitäts­erklärungen vorliegen

Einige Komponenten der Bericht­erstattung hängen von sekundären Rechts­vorschriften ab, die bis zum Datum des Inkraft­tretens am 12. August 2026 noch nicht endgültig festgelegt sein werden, darunter Kennzeichnung, Recycling­fähigkeit, Minimierung, Wieder­verwendung und Recycling­anteil.

Wir beobachten diese Entwicklungen weiterhin aktiv, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Darüber hinaus bestätigen wir, dass unsere Richt­linien auch sicherstellen, dass wir unseren Verpflichtungen als Erzeuger gemäß Artikel 15 nachkommen.

Weiterführende Informationen wie die Unternehmens­erklärung zur Einhaltung der PPWR, Eu-Konformitäts­erklärungen nach VO 2025/40, Konformitäts­erklärungen nach VO(EU) 1935/2003 und Artikel­spezifikationen finden Sie in unserem Kunden­portal bei dem Sie sich gerne registrieren können:

Wir sind gerne für Sie da!