PPWR
Informationen zum Stand der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bei Peter Gelhard
Hiermit möchten wir Sie proaktiv informieren, dass wir über Richtlinien verfügen, um die neuen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU-Verordnung 2025/40 mit Gültigkeit ab 12. August 2026) zu erfüllen, einschließlich der Anforderungen der Artikel 5 bis 12 und der Anforderung hinsichtlich der Konformitätserklärung:
Einige Komponenten der Berichterstattung hängen von sekundären Rechtsvorschriften ab, die bis zum Datum des Inkrafttretens am 12. August 2026 noch nicht endgültig festgelegt sein werden, darunter Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Minimierung, Wiederverwendung und Recyclinganteil.
Wir beobachten diese Entwicklungen weiterhin aktiv, um die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Darüber hinaus bestätigen wir, dass unsere Richtlinien auch sicherstellen, dass wir unseren Verpflichtungen als Erzeuger gemäß Artikel 15 nachkommen.
Weiterführende Informationen wie die Unternehmenserklärung zur Einhaltung der PPWR, Eu-Konformitätserklärungen nach VO 2025/40, Konformitätserklärungen nach VO(EU) 1935/2003 und Artikelspezifikationen finden Sie in unserem Kundenportal bei dem Sie sich gerne registrieren können: